Unternehmensübergabe

Den Generationenwechsel in Unternehmen, Schritt für Schritt, mit Buch oder Internet, planen

Die Rezension des Buches: „Unternehmensnachfolge in Handwerk, Handel und Produktion“, von Heinz-Wilhelm Vogel und Matthias Lefarth.

Nach Aussage des Instituts für Mittelstandsforschung (IFM), Bonn, werden bis im Jahr 2014 knapp 110.000 Familienunternehmen in Deutschland vor einer Nachfolgeregelung stehen. Auf das Jahr umgerechnet sind es rundgerechnet, rechnerisch 22.000 Unternehmen, mit etwa 267.000 Beschäftigten, die eine neue Führungsriege benötigen. Von den daraus zu erwartenden Veränderungen, die oft gravierend sind, werden insgesamt rund gerechnet 1,4 Millionen Arbeitnehmer betroffen sein. Die Unternehmer, die in den meisten Fällen einen wirtschaftlich intakten Betrieb mit einer gesunden Wirtschaftslage hinterlassen, ziehen sich aus unterschiedlichen Gründenderen aus dem Wirtschaftsleben zurück. Es sind fast 90 Prozent der Firmeninhaber, die aus Altersgründen ihr Lebenswerk in jüngere Hände geben wollen. Eine Unternehmensübergabe wegen Tod oder Krankheit des Unternehmers ist mit vier bis zehn Prozent verschwindend gering.

Gibt es auf der Unternehmerseite genügend lukrative Unternehmen mit freien Stellen auf der Führungsebene, warten gleichzeitig gut ausgebildete, engagierte junge Arbeitsuchende auf eine verantwortungsvolle Aufgabe.

Welche Fragen stellen sich dem Unternehmer, bevor er in den Ruhestand geht?

Für jeden Unternehmer stellt sich irgendwann einmal die Frage der Unternehmensnachfolge. Die Autoren Heinz-Wilhelm Vogel und Matthias Lefarth machten in ihren Berufen die Erfahrung, dass eine frühzeitige Nachfolgeplanung dem Unternehmer und seinem Nachfolger die Aufgabe erleichtert.

Es ist unumstritten, dass die beste Übergabe vom Unternehmer selbst geplant wird, denn nur er, der den Betrieb aufbaute, sollte, wenn man ihm Respekt zollt, seinem Nachfolger in die Weiterführung der Firma einführen. Er muss persönlich ein Teil der Verantwortung loslassen und diese in die Hände seines Nachfolger s legen. Er tut gut daran sich frühzeitig zu überlegen, ob das Werk zukünftig als Familienbetrieb weiter geführt werden oder die Verantwortung einer Gruppe von Gesellschaftern übertragen wird. Am Schwierigsten scheint die Beantwortung der Frage nach dem Zeitpunkt der Übergabe, und die weitere persönliche Lebensplanung des bisherigen Firmeninhabers zu sein. Wenn der ehemalige Chef weiter mitarbeiten will, müssen die Weichen anders gestellt werden als bei dessen Rückzug aus dem Geschäft. In Gesprächen mit der gesamten Firmenleitung muss ermittelt werden, wie die momentane Ertragslage des Unternehmens ist und in welche Richtung diese tendiert. Es gilt zu kalkulieren, wie viel Geld für Investitionen eingeplant werden muss und ob bezüglich der Erbschaftssteuer zum Beispiel, Rechte innerhalb der Familie schon übertragen sind oder übertragen werden müssen.

Wer hilft bei der Übergabeplanung?

Die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund begleitet seit Langem aktiv das sensible und von ihnen vertraulich behandelte Thema. Bei ihrer Beratung stellte sie fest, dass es für eine optimale Übergabe wichtig ist, dass der Inhaber sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt. Für viele ist das 55. Lebensjahr ein Richtwert um eine notwendige Weichenstellung für die Nachfolger zu planen. Es hat sich erwiesen, dass eine rechtzeitige und systematische Vorbereitung dazu eine wesentliche Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt des Betriebes und der Arbeitsplätze ist. Viele Kommunen tragen mit Aktionstagen dazu bei, Unternehmer und Interessenten für eine Nachfolge zusammenzubringen, zu informieren und zu beraten, damit der Wechsel in der Chefetage möglichst problemlos verläuft. Das Angebote reicht von Informationsveranstaltungen bis zur individuellen Beratung. Viele Unternehmer nehmen auch das Angebot von Firmen im Internet wahr und/oder informieren sich in Fachbüchern.

Im Ratgeber „Unternehmensnachfolge in Handwerk, Handel und Produktion“ werden durch Beispiele praktische Tipps und Tricks gegeben. Mit Checklisten und Beispielrechnungen kann vorausschauend kalkuliert werden, wie Vorschläge im eigenen Betrieb umgesetzt werden können.

Ältere Firmeninhaber fahren, so die Autoren im Vorwort, vielfach in der Firmennachfolge und ihren weit vorausschauenden Überlegungen zweigleisig. Sie bereiten ein Kind in der Familie von klein auf auf diese Aufgabe vor. Wenn ein Notfall eintritt und der Betrieb übernommen werden muss, wenn der Nachfolger noch zu jung ist, tritt Plan B in Kraft. In diesem Fall wird die Leitung der Firma an einen Vertrauensmann abgegeben.

Feststellungen, die zum Nachdenken anregen und Fragen, die im Buch beantwortet werden

  • Wie jeder Leser schnell feststellt, sind Übergabeverhandlungen individuell
  • Wie wird der richtige Nachfolger gefunden?
  • Was ist mein Betrieb eigentlich wert?
  • Ist die Finanzierung der Nachfolge gesichert?
  • So können Steuervorteile optimal ausgeschöpft werden
  • Wie können Unternehmer ihre Interessen bei der Übergabe rechtssicher durchsetzen?

Im Anhang des Buches steht, wo die Unternehmer Rat und Hilfe bei der Nachfolgeregelung erhalten, wie sie den richtigen Berater finden, wie im Internet Rat eingeholt werden kann. Nützliche Adressen öffnen weitere Informationsquellen.

Das ist und leistet das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn

Das IfM Bonn, dessen Träger das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ist, wurde im Jahr 1957 gegründet. Dort wird die Lage, die Entwicklung und die Probleme des Mittelstandes, rund um die Themenfelder Mittelstand, Gesellschaft/Staat, Lebenszyklus von Unternehmen sowie Unternehmensführung erforscht. Das Institut stellt umfangreiche Daten zur Mittelstands- und Gründungsstatistik bereit.

Die Autoren:

Matthias Lefarthist Jurist und leitet seit 2001 die Abteilung Steuer- und Finanzpolitik des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin.

Der Rechtsanwalt Heinz-Wilhelm Vogel hat in seiner Kanzlei häufig mit einer Übergabe von Familienbetrieben und deren Auswirkungen zu tun.

Heinz-Wilhelm Vogel und Matthias Lefarth: Unternehmensnachfolge in Handwerk, Handel und Produktion, 256 Seiten, Hardcover, Finanzbuchverlag, mi-Wirtschaftsbuch, 49,90 €

Broschüre Unternehmensnachfolge der IHK Dortmund

http://www.dortmund.ihk24.de/starthilfe/unternehmensnachfolge/1047606/Broschuere_Unternehmensnachfolge.html
Autor Monika Hermeling

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Zu- und Abflussprinzip

Was ist das Zu- und Abflussprinzip, im Sinn des Einkommenssteuergesetzes?

Alle Betriebseinnahmen und Ausgaben die Freiberufler wie Rechtsanwälte, Journalisten, freie Mitarbeiter, Pressefotografen und/oder Kleinunternehmer haben, werden, im Sinn des Einkommenssteuergesetzes der Bundesrepublik Deutschland (EStG), Zu- oder Abfluss genannt. Damit ist ein natürliches Zufließen von Geld auf das Konto oder abfließen als Barauszahlung oder Überweisung an andere Konten, gemeint. Diese Berufsgruppen sind, nach  § 140 AO ( der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen), zu einer Einnahmen Überschuss Rechnung berechtigt.

Ein Freiberufler kann auch freiwillig Bücher führen, muss dann aber eine Bilanz aufstellen. In dem Fall gilt nicht das Zufluss Abfluss Prinzip, sondern die Einnahmen und Ausgaben müssen gesondert aufgeführt werden.

In das Formular „EÜR“ vom Finanzamt können Freiberufler ihre Einnahmen und Ausgaben eintragen. Wurde auch das Anlagevermögen darin erfasst und die Berechnung von abziehbaren Schuldzinsen ausgefüllt, muss dem Finanzamt keine zusätzliche Gewinnermittlung eingereicht werden. Das Formular muss auch von Gewerbetreibenden ausgefüllt werden, die nicht buchführungspflichtig sind.

Alle Umsätze, die fließen, müssen, nach dem Zufluss und Abflussprinzip, versteuert werden. Das bedeutet, dass die Umsatzsteuer in dem Monat oder Vierteljahr in dem die Summe eingenommen wurde, je nachdem welche Zahlung beim Finanzamt vereinbart wurde, zu zahlen ist.

Was bedeutet Zufluss im Sinn des Steuergesetzes?

Wenn das Geld für eine Rechnung auf das Konto des Gläubigers angekommen ist, gilt es, nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG, seit diesem Datum offiziell als Zufluss. Die Einnahmen werden auf das Kalenderjahr bezogen, in dem das Geld dem Steuerpflichtigen wirtschaftlich für sein Unternehmen und/oder privat, zur freien Verfügung stand. Für den Zufluss ist das Rechnungsdatum unerheblich. Das Datum auf dem Kontoauszug belegt den Zufluss am zuverlässigsten. Für Ärzte die eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen, ist die von den Patienten geleistete Praxisgebühr zum Beispiel, dann ein Zufluss, wenn das Geld auf dem Konto verbucht wurde. Bei Journalisten und Freien Fotografen zählt der Zufluss ab dem Datum, wenn Honorare und Tantiemen auf dem Konto angekommen und von der Sparkasse oder Bank verbucht worden sind.

Ein Beispiel 1: Der Erlös für die im Dezember 2009 verkauften Weihnachtsbäume, die vom Kunden erst am 03.01.2010 bezahlt wurden, ist für das Jahr 2010 als Betriebseinnahme einzutragen.

Beispiel 2: Ende 2009 wurde eine Vorauszahlung für Artikel geleistet, die vom Journalisten erst im Jahr 2010 geliefert wurden. Diese Vorauszahlung muss, als Betriebseinnahme für das Jahr 2009,  verbucht werden.

Was bedeutet Abfluss im Sinn des Steuergesetzes?

Alle Betriebsausgaben sind, nach § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden, als Abfluss anzurechnen. Der Fälligkeitstermin der Rechnung spielt für die Berechnung des Abflusses keine Rolle. Das Abflussdatum ist identisch mit dem das Eingangsdatum, das auf dem Überweisungsauftrag des Geldinstitutes steht. Es belegt wann das Geld vom Konto abgebucht wurde und dem Steuerpflichtigen nicht mehr zur Verfügung stand. Diese Regelung gilt nur dann, wenn das Konto die nötige Deckung hatte. Andernfalls gilt das Datum der Lastschrift.

Ein Beispiel: Die Beiträge zur Kfz-Versicherung, die für das zweite Halbjahr 2009 und das erste Halbjahr 2010 erhoben wurden, zahlte der Autofahrer am 1.Juli 2009. Die Betriebsausgaben zählen für das Jahr 2009.

Wie können die Zahlungen geleistet werden?

Zahlungen von Waren und Dienstleistungen können per Banküberweisung aber auch per Scheck, geleistet werden. Ein Zufluss per Scheck erfolgt bei der Übergabe des Schecks an das Bankinstitut. Nach dem  H 4.5 EStH, dem Hinweis für den Veranlagungszeitraum, ist die  Voraussetzung, dass die Bank den Scheck sofort gutschreibt und keine zivilrechtlichen Abreden, wie zum Beispiel eine Kontopfändung, vorliegt.

Im Geschäftsleben sind auch Aufrechnungen als Zahlungsmittel üblich. In dem Fall stehen sich Forderungen und Leistungen gegenüber und werden gegeneinander aufgerechnet. Der Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses wird durch eine Aufrechnungserklärung bestimmt. Auch Zahlungen an Bevollmächtigte, zum Beispiel durch Nachweis erkenntlich gemachte Geschäftsführer aber auch privatärztliche Verrechnungsstellen, ist im Wirtschaftsleben möglich. Wenn Einnahmen in Empfang genommen wurden, gelten sie, mit dem Datum der Geldübergabe, als Zufluss.

Auch beim Zu- und Abflussprinzip gelten Sonderregelungen

Für Betriebseinnahmen oder –ausgaben, die regelmäßig wiederkehren oder die kurz vor Beginn oder nach der Beendigung des wirtschaftlichen Kalenderjahres zu-oder abflossen, gilt, dass diese dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen sind.

Was sind die Voraussetzung dieser für diese Sonderregelung?

  • Die Einnahmen und Ausgaben müssen regelmäßig sein
  • Die Jahre des Zuflusses oder des Abflusses dürfen nicht mit der wirtschaftlichen Zugehörigkeit übereinstimmen
  • Der Zu -oder Abfluss des Geldes muss kurz vor oder nach dem Jahreswechsel, üblich ist der Zeitraum von zehn Tagen, sein

Quelle Steuerlexikon

Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel generell fachlichen Rat – zum Beispiel durch einen qualifzierten Steuerberater, – nicht ersetzen kann.

Geschrieben von: Monika Hermeling

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Download ElsterFormular für 2009/2010

Das ElsterFormular für 2009/2010 unterstützt zunächst nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung für 2010.

Die Einkommensteuererklärung 2009 und die Umsatzsteuererklärung 2009 werden voraussichtlich am 20.01.2010 bereitgestellt.
Die Gewerbesteuererklärung 2009 sowie die Lohnsteuerbescheinigung 2010 werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Größe: ca. 46 MB
Unterstützte Betriebssysteme: Windows 2000, XP, Server 2003, Vista

Download-Link: https://www.elster.de/elfo_down3.php?who=2009/2010

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ElsterFormular 2008/2009 herunterladen

Die aktuelle Version von ElsterFormular 2008/2009 steht seit dem 08.01.2009 zum Download zur Verfügung:

https://www.elster.de/elfo_down1.php

Die CD-ROMs von ElsterFormular 2008/2009 können seit Ende Januar 2009 gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich

Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Unternehmensgründer in den ersten 2 Jahren Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € so muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden.

In der Regel wird man vom Finanzamt über den Wechsel von der monatlichen zur vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Schreiben informiert. Dieses kann wie folgt aussehen:

Zitat:“

Betreff: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Sehr geehrter Herr X,

Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 7.500 € betragen. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).
Geben Sie bitte erstmalig für das 1. Kalendervierteljahr 2009 eine Voranmeldung ab.

Die Vorauszahlungen sind entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten.

Bitte unterrichten Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt

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