Signaturprüfung

Rechnungen auf Ihre Echt- und Unversehrtheit hin prüfen

Elektronisch signierte Rechnungen können schnell und komfortabel unter
www.signature-check.de auf Ihre Echt- und Unversehrtheit hin geprüft werden.

Bitte beachten Sie bei der Speicherung Ihrer signierten Rechnung:
Grundsätzlich wird eine Signatur ungültig sobald das Dokument verändert wird. Voraussetzung für die Prüfung einer Rechnung ist, dass das Dokument nicht mit dem Befehlt „Speichern unter“ gespeichert wird. Dies verändert das Dokument und macht die Signatur ungültig.

Der Empfänger einer elektronisch signierten Rechnung ist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs gesetzlich verpflichtet die Signaturprüfung durchzuführen.

Tipp: Rechnungen können leicht über online-rechnungen.de elektronisch signiert werden!

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Elektronische Übermittlung von Rechnungen durch E-mail

Bei der Übermittlung einer Rechnung per E-Mail ist entsprechend § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG eine qualifizierte elektronische Signatur entsprechend dem Signaturgesetz erforderlich, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.

Tipp: Rechnungen können leicht über online-rechnungen.de elektronisch signiert werden!

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Einnahmenüberschussrechnung 2008

Amtlicher Vordruck für die Einnahmenüberschussrechnung 2008

Download:

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Existenzgründung: Die Mini-GmbH – oder auch 1 Euro GmbH genannt – kommt!

Bei der Gründung eines Unternehmens war es bisher üblich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen. Jedoch ist für solch eine Gründung ein Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich.

Um dies zu umgehen, nutzen viele Existenzgründer die Möglichkeit, in England eine Limited company zu gründen. Die sogenannte „private company limited by shares“ ist eine Gesellschaftsform nach britischem Recht, die es wegen der Freizügigkeitsregeln in der EU erlaubt, damit auch in anderen EU-Staaten geschäftlich tätig zu sein. Wie die GmbH schließt auch die Limited eine persönliche Haftung der Gesellschafter aus. Neben einem geringen Verwaltungsaufwand ist der entscheidende Vorteil der Limited, dass für ihre Gründung lediglich ein symbolisches Stammkapital von 1 Pfund erforderlich ist. Die Limited birgt jedoch auch Nachteile in sich. Höhere laufende Kosten als bei der GmbH und ein Geschäftsabschluss sowie Schriftverkehr mit den Behörden in englischer Sprache. Dessen ungeachtet flüchtete eine zunehmende Zahl an Existenzgründer in das englische Recht.

Nun endlich kommt die Mini-GmbH zum 01.11.2008. Sie bietet denselben Schutz wie die GmbH, indem sie die persönliche Haftung der Gesellschafter ausschließt.

Der wesentliche Unterschied und Vorteil gegenüber der herkömmlichen GmbH: Für die Gründung der Mini-GmbH benötig man nur ein Stammkapital von 1 Euro.! Zusätzlich fallen wesentlich weniger Bürokratiekosten an. Bei der Mini-GmbH –umgangssprachlich auch 1 Euro GmbH genannt- wird der Betreiber verpflichtet, jedes Jahr ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren und auf diesem Weg Eigenkapital aufzubauen. Die Mini-GmbH kann –muss aber nicht- zur echten GmbH umgewandelt werden, wenn die erforderliche Schwelle von 25 000 Euro erreicht ist.

Nachteil: Bis das Stammkapital von 25 000 Euro angespart ist, ist das Geld geparkt und kann nicht vom Unternehmer genutzt werden.

Quelle: faz.net

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Pflichtangaben auf Rechnungen

Die folgenden Punkte zeigen Ihnen welche Rechnungsangaben auf eine korrekt erstellte Rechnung gehören und worauf Sie achten müssen:

Unvollständige Rechnungsangaben gefährden den Vorsteuerabzug. Sie sollten daher jede Ihrer eingehenden Rechnungen grundsätzlich kontrollieren um Ärger mit dem Finanzamt oder Ihre Geschäftspartner zu vermeiden.

Pflichtangaben (§ 14 UStG Ausstellung von Rechnungen)

Das Finanzamt erkennt nur Rechnungen an die folgende Angaben enthalten:

  1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller)
  2. vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers,
  3. die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers,
  4. das Ausstellungsdatum,
  5. Rechnungsnummer: eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird,
  6. Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art der Dienstleistung,
  7. Das Datum der Lieferung oder sonstigen erbrachten Leistung;
  8. das ggf. nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (Netto-Betrag)
  9. den jeweils darauf entfallenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  10. Hinweis auf Steuerbefreiung
    Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Zum Beispiel wenn der Aussteller unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt  („Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG“).

Das folgende Beispiel* zeigt wie eine Rechnung auszusehen hat. Die Nummerierungen entsprechen weitgehend den oben genannten Nummern.

* Bitte Beachten Sie, dass Rechnungen stark vom oben gezeigten Beispiel abweichen können, insbesondere dann wenn verschiedene Steuersätze für jede Position verwendet werden.

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