Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Unternehmensgründer in den ersten 2 Jahren Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € so muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden. In der Regel wird man vom Finanzamt über den Wechsel von der monatlichen zur […]