Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich
Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Unternehmensgründer in den ersten 2 Jahren Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € so muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden.
In der Regel wird man vom Finanzamt über den Wechsel von der monatlichen zur vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Schreiben informiert. Dieses kann wie folgt aussehen:
Zitat:“
Betreff: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Sehr geehrter Herr X,
Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 7.500 € betragen. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).
Geben Sie bitte erstmalig für das 1. Kalendervierteljahr 2009 eine Voranmeldung ab.
Die Vorauszahlungen sind entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten.
Bitte unterrichten Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt„
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