Rechnungen über Kleinbeträge § 33 UStDV
Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV) Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung unter 150 Euro so kann der Empfängername, sowie die Angabe der Rechnungs- und Steruernummer entfallen. Folgende Angabe müssen jedoch mindestens gemacht werden: vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller) das Ausstellungsdatum, Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art […]
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