Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung unter 150  Euro so kann der Empfängername, sowie die  Angabe der Rechnungs- und Steruernummer entfallen. Folgende Angabe müssen jedoch mindestens gemacht werden:

  1. vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller)
  2. das Ausstellungsdatum,
  3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art der Dienstleistung,
  4. den jeweils darauf entfallenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  5. Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Zum Beispiel wenn der Aussteller unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt  („Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG“).