Besonders kleinere Unternehmen die nicht buchführungspflichtig sind profitieren von den Vorzügen der einfachen Buchführung. Dazu zählen Freiberufler, Nicht-Kaufleute und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Umsätzen von weniger als 500.000 Euro im Kalenderjahr oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von weniger als 50.000 Euro. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei durch die einfache Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Überschuss […]