Rechnungen über Kleinbeträge § 33 UStDV
Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)
Liegt der Gesamtbetrag einer Rechnung unter 150 Euro so kann der Empfängername, sowie die Angabe der Rechnungs- und Steruernummer entfallen. Folgende Angabe müssen jedoch mindestens gemacht werden:
- vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Rechnungsaussteller)
- das Ausstellungsdatum,
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Waren oder den Umfang und die Art der Dienstleistung,
- den jeweils darauf entfallenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt. Zum Beispiel wenn der Aussteller unter die Kleinunternehmer-Regelung fällt („Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG“).
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