Besonders kleinere Unternehmen die nicht buchführungspflichtig sind profitieren von den Vorzügen der einfachen Buchführung. Dazu zählen Freiberufler, Nicht-Kaufleute und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Umsätzen von weniger als 500.000 Euro im Kalenderjahr oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von weniger als 50.000 Euro. Die Gewinnermittlung erfolgt hierbei durch die einfache Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.

Überschuss (Gewinn) / Fehlbetrag = Betriebseinnahmen – Betriebsausgaben

Zu den wichtigsten Einnahmebereichen gehören:

  • Warenverkäufe
  • Honorare
  • Provisionen
  • sonstige Einnahmen

Zu den wichtigsten Ausgabebereichen gehören:

  • Wareneinkäufe
  • Personalkosten (incl. aller Nebenkosten und Abgaben)
  • Kfz-Kosten
  • Büro- und Verwaltungskosten (Material, Telefon, Porto, Steuerberater usw.)
  • Mieten (incl. Nebenkosten)
  • Versicherungen
  • Werbe- und Reisekosten (incl. Bewirtungsaufwand)
  • Anschaffungen bis 400 Euro netto
  • Finanzierungskosten (Leasingraten, Zinsen)
  • sonstige Ausgaben

Achtung: Nicht erfasst werden hier Angaben über das Betriebsvermögen, die Schulden sowie die Abschreibungen des Unternehmens.

Auf die Abgabe des amtlichen Vordrucks Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) wird als Kleinunternehmer verzichtet. Wird der Vordruck EÜR nicht abgegeben so muss eine formlose Gewinnermittlung beim Finanzamt eingereicht werden.

Im BMF-Schreiben vom 10.2.2005 IV A7- S 1451-14/05  heisst es u.a.: „Liegen die Betriebseinnahmen für den Betrieb unter der Grenze von 17.500 Euro, wird es nicht beanstandet, wenn an Stelle dieses Vordrucks der Steuererklärung eine formlose Gewinnermittlung beigefügt wird.“

Link-Tipp: Einnahmen-überschussrechnung von Peter A Klocke, Peter A Klocke Ilonka Kunow, Ilonka Kunow

Quelle:

www.existenzgruender.de