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	<title>Unternehmer Blog &#187; vierteljährlich</title>
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	<description>Alles was ein Unternehmer wissen muss!</description>
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		<title>Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Feb 2009 10:04:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer-Voranmeldung]]></category>
		<category><![CDATA[vierteljährlich]]></category>

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		<description><![CDATA[Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Unternehmensgründer in den ersten 2 Jahren Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € so muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden. In der Regel wird man vom Finanzamt über den Wechsel von der monatlichen zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Unternehmensgründer<strong> in den ersten 2 Jahren</strong> Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung <strong>monatlich </strong>beim Finanzamt abgeben. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € so muss die Umsatzsteuervoranmeldung <strong>vierteljährlich </strong>an das Finanzamt entrichtet werden.</p>
<p>In der Regel wird man vom Finanzamt über den Wechsel von der monatlichen zur vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Schreiben informiert. Dieses kann wie folgt aussehen:</p>
<p>Zitat:&#8221;</p>
<p><em>Betreff: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen</em></p>
<p><em>Sehr geehrter Herr X,</em></p>
<p><em>Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 7.500 € betragen. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen <strong>vierteljährlich </strong>abzugeben (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).<br />
Geben Sie bitte erstmalig für das 1. Kalendervierteljahr 2009 eine Voranmeldung ab.</em></p>
<p><em>Die Vorauszahlungen sind entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten.</em></p>
<p><em>Bitte unterrichten Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.</em></p>
<p><em>Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Finanzamt</em>&#8220;</p>
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