Download ElsterFormular für 2009/2010

Das ElsterFormular für 2009/2010 unterstützt zunächst nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung für 2010.

Die Einkommensteuererklärung 2009 und die Umsatzsteuererklärung 2009 werden voraussichtlich am 20.01.2010 bereitgestellt.
Die Gewerbesteuererklärung 2009 sowie die Lohnsteuerbescheinigung 2010 werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Größe: ca. 46 MB
Unterstützte Betriebssysteme: Windows 2000, XP, Server 2003, Vista

Download-Link: https://www.elster.de/elfo_down3.php?who=2009/2010

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ElsterFormular 2008/2009 herunterladen

Die aktuelle Version von ElsterFormular 2008/2009 steht seit dem 08.01.2009 zum Download zur Verfügung:

https://www.elster.de/elfo_down1.php

Die CD-ROMs von ElsterFormular 2008/2009 können seit Ende Januar 2009 gratis bei den Finanzämtern abgeholt werden.

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Umsatzsteuer-Voranmeldung vierteljährlich

Unabhängig von der Höhe Ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Unternehmensgründer in den ersten 2 Jahren Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich beim Finanzamt abgeben. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 7.500 € so muss die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich an das Finanzamt entrichtet werden.

In der Regel wird man vom Finanzamt über den Wechsel von der monatlichen zur vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung mit einem Schreiben informiert. Dieses kann wie folgt aussehen:

Zitat:”

Betreff: Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Sehr geehrter Herr X,

Ihre Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr hat nicht mehr als 7.500 € betragen. Sie sind deshalb verpflichtet, Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen vierteljährlich abzugeben (§ 18 Abs. 2 Satz 1 Umsatzsteuergesetz).
Geben Sie bitte erstmalig für das 1. Kalendervierteljahr 2009 eine Voranmeldung ab.

Die Vorauszahlungen sind entsprechend an die Finanzkasse zu entrichten.

Bitte unterrichten Sie ggf. Ihren steuerlichen Berater.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt

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Signaturprüfung

Rechnungen auf Ihre Echt- und Unversehrtheit hin prüfen

Elektronisch signierte Rechnungen können schnell und komfortabel unter
www.signature-check.de auf Ihre Echt- und Unversehrtheit hin geprüft werden.

Bitte beachten Sie bei der Speicherung Ihrer signierten Rechnung:
Grundsätzlich wird eine Signatur ungültig sobald das Dokument verändert wird. Voraussetzung für die Prüfung einer Rechnung ist, dass das Dokument nicht mit dem Befehlt “Speichern unter” gespeichert wird. Dies verändert das Dokument und macht die Signatur ungültig.

Der Empfänger einer elektronisch signierten Rechnung ist zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs gesetzlich verpflichtet die Signaturprüfung durchzuführen.

Tipp: Rechnungen können leicht über online-rechnungen.de elektronisch signiert werden!

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Elektronische Übermittlung von Rechnungen durch E-mail

Bei der Übermittlung einer Rechnung per E-Mail ist entsprechend § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG eine qualifizierte elektronische Signatur entsprechend dem Signaturgesetz erforderlich, um die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten zu gewährleisten.

Tipp: Rechnungen können leicht über online-rechnungen.de elektronisch signiert werden!

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